Fahrzeug - Beleuchtung


Abblendlicht


Das Abblendlicht (auch: Fahrlicht) an Fahrzeugen ist so ausgelegt, dass bei richtiger Einstellung der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Im Gegensatz zu dem Fernlicht reicht das Abblendlicht nur etwa 50-70 Meter weit.

Durch eine asymmetrische Ausleuchtung leuchtet das Licht in Ländern mit Rechtsverkehr (wie etwa in Deutschland) auf der rechten Seite des Fahrzeuges weiter - somit können Verkehrshindernisse am Strassenrand leichter gesehen werden ohne den Gegenverkehr zu blenden.