Fahrzeug - Beleuchtung


Warnblinkanlage / Warnblinklicht


Die Warnblinkanlage aktiviert über einen speziellen Schalter alle vorderen und hinteren Blinker des Fahrzeuges.

Die Warnblinkanlage darf nur eingeschaltet werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer durch das eigene Fahrzeug gefährdet oder diese vor Gefahren gewarnt werden sollen (etwa Absicherung liegengebliebender Fahrzeuge, abschleppen von Fahrzeugen, besonders langsame Fahrzeuge, Annäherung an einen Stau auf der Autobahn etc.).