Fahrzeug - Beleuchtung


Nebelschlussleuchte


Die Nebelschlussleuchte ist eine besonders leuchtstarke rote Leuchte am Heck des Fahrzeuges.

Sie darf nur bei Nebel mit einer Sichtweise von unter 50 Metern eingeschaltet werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Bei einer eingeschalteten Nebelschlussleuchte gilt für das Fahrzeug zugleich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte blendet nachfahrende Autofahrer besonders bei Regen, da durch die Regentropfen die grelle Blendwirkung erhöht ist.

Eine missbräuchliche Verwendung (Sichtweite über 50 Meter, kein Nebel) wird mit einem Ordnungsgeld von 10 Euro geahndet.

Wird die Nebelschlußleuchte bei Nebelsichtweiten unter 50 Meter nicht eingeschaltet, wird dies mit einem Ordnungsgeld von 60 Euro und 3 Punkten in Flensburg bestraft.

Das Pendant auf der Fahrzeugfrontseite ist der Nebelscheinwerfer.